Mietbedingungen der Maschinenvermietung ARAS Service GmbH Dietikon
Mietdauer Tagestarif: Mietdauer beginnt mit der Uhrzeit der Abholung und endet nach 24 Stunden. Wochentarif: Mietdauer beginnt mit der Uhrzeit der Abholung und endet nach 7 Tagen mit identischer Uhrzeit der Abholung. Der Wochentarif gilt ab 6 Werktagen Mietdauer. Sonn- und Feiertage werden bei Gewerbekunden nicht berechnet. Für die Berechnung einer Tagesmiete werden als normale Schichtzeit 8 Stunden zugrunde gelegt. Werden 8 Stunden je Arbeitstag überschritten, erfolgt die Berechnung einer zweiten Schicht. Die volle Tagesmiete ist auch dann zu zahlen, wenn die normale Schichtzeit nicht voll ausgenutzt wird. Für die Berechnung der Wochen- und Monatsmiete werden als gewöhnliche Nutzungszeit fünf Tage pro Woche und 8 Stunden angesetzt. Beabsichtigt der Mieter im Fall der wochen- bzw. monatsweise Anmietung, die Mietgeräte über einen der genannten Zeiträume hinaus zu nutzen oder ergibt sich die Notwendigkeit dazu während der Mietdauer, so hat er dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Für diesen Fall ist der Mietpreis durch gesonderte Vereinbarungen festzulegen. Mietverlängerung Eine Mietverlängerung muss immer vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietdauer angefragt werden und bedarf unserer Zustimmung. Bei unangekündigter Mietverlängerung werden nach 48 Stunden rechtliche Schritte eingeleitet. Rückgabe Die Rückgabe erfolgt je nach Tarif. Bei verspäteter Rückgabe wird der nächsthöhere Tarif oder ein weiterer Tag berechnet. Jede Maschine wird bei der Rückgabe auf Funktion und Zustand geprüft. Die Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt im gereinigten Zustand. Staubsaugerbeutel sind vom Mieter zu entsorgen. Verunreinigungen an den Maschinen werden mit einer Reinigungsgebühr in Höhe von CHF 80.- (netto) berechnet. Mängel Technische Mängel, die während der Nutzung an den Mietgegenständen auftreten, sind uns unverzüglich zu melden. Wenn ein Ersatzgerät verfügbar ist, wird dieses dem Mieter zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Bei Auftritt eines technischen Mangels, darf die Maschine nicht weiter benutzt werden. Mängel oder Beschädigungen, die vom Mieter verursacht wurden (z.B. falsche Handhabung und Überlastung), werden von einer Fachwerkstatt behoben und dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgerät bei Abholung oder Übergabe zunächst auf seine Gebrauchstauglichkeit und etwaige Mängel hin zu untersuchen (Probelauf) und den Vermieter vor regulärer Inbetriebnahme des Mietgerätes auf etwaige Mängel hinzuweisen. Reguläre Inbetriebnahme des Mietgerätes trotz festgestellter oder offensichtlicher Mängel ist dem Vermieter ausdrücklich untersagt. Treten während der Mietdauer Funktionsstörungen auf, sind diese von dem Mieter unverzüglich anzuzeigen, um dem Vermieter die Prüfung und gegebenenfalls Behebung dieser Störung zu ermöglichen. Reservierung Eine Reservierung kann persönlich im Geschäft, schriftlich per Mail oder Whatsapp erfolgen. Die Mietdauer beginnt zum in der Reservierung vereinbarten Zeitpunkt. Übergabe der Mietgeräte Jeder Mietgegenstand wird im Beisein des Mieters auf Funktion geprüft. Die Übergabe erfolgt im gereinigten Zustand und mit Bedienungsanleitung. Die Übergabe bei Maschinen mit kraftstoffbetriebenen Maschinen erfolgt in gefüllten Zustand und ist auch so zurückzugeben. Ein Nachfüllen durch uns wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgerät zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zur Abholung durch den Vermieter bei Ende der Mietzeit bereitzuhalten. Maschinenreinigung: Die Maschinen werden dem Mieter grundsätzlich im sauberen und technisch einwandfreien Zustand übergeben. Eine evtl. notwendige Maschinenreinigung nach erfolgter Rückgabe wird nach Aufwand berechnet. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgerät nach Beendigung der Mietzeit in gesäubertem und einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Vermieter berechtigt, diese Pflegemassnahmen auch ohne vorherige Abmahnung auf Kosten des Mieters durchzuführen. Für Pflege- und Reinigungsmassnahmen, die von dem Vermieter durchgeführt werden, sind der entstandene Zeit- und Materialaufwand nach der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste für Montage- und Reparaturkosten zuzüglich Mehrwertsteuer abzurechnen. Rückgabe von Verbrauchsmaterial & Verschleiss teilen Ungeöffnete Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile mit einer unbeschädigten Verpackung, welche zuvor in Rechnung gestellt wurden, nehmen wir zurück und erstatten den Betrag. Haftung Für Sach- oder Personenschäden, die mit der Benutzung des Mietgegenstandes zusammen hängen, haftet der Mieter. Eine Haftung für Verdienstausfälle aufgrund plötzlicher technischer Mängel an Maschinen ist ausgeschlossen. Mietvertrag Für die Vermietung wird ein Mietvertrag ausgestellt. Hierfür wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass als Nachweis der Identität benötigt. Jede Weitergabe des Mietgerätes an Dritte Jede Weitergabe des Mietgerätes an Dritte oder die Verbringung des Mietgerätes an einen vom Lieferort oder vorn vereinbarten Einsatzort (Aufstellungsort) abweichenden Ort ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Kaution Die Höhe der Kaution hängt vom Mietgegenstand ab und ist bei der Abholung in Bar zu bezahlen. Bei Firmen und Bestandskunden wird über einen Entfall der Kaution individuell entschieden. Maschinenbruchversicherung: Alle Mietpreise verstehen sich zuzüglich 5 % Maschinenbruchversicherung. Die Mietgeräte sind gegen Bruch, Brand, Bedienungsfehler und Diebstahl versichert. Netto-Listenneupreis des Mietgerätes: Netto-Selbstbehalt je Schaden je Mietgerät: bis CHF 2.500.- CHF 500.- bis CHF 10.000.- CHF 1.500.- ab CHF 10.000.- CHF 2.500.-Für Schäden an Geräten, die für Abbrucharbeit eingesetzt werden, gilt ein doppelter Selbstbehalt. Bei Diebstahl beträgt der Selbstbehalt 25 % des Netto-Listenneupreises, jedoch mindestens CHF 3.500.-. Mietpreise Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. % 8.1 Mehrwertsteuer. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preise und technisch Änderungen behalten wir uns vor. Es gelten unsere allgemeinen Mietbedingungen, die jedem Mietvertrag beiliegen Zahlung Die Zahlung erfolgt in Bar oder per EC-Karte bei der Abholung des Mietgegenstandes. Eine Zahlung auf Rechnung ist nur bei gewerblichen Mietern möglich. |
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